Rechtliche Grundlagen
Häufig gestellte Fragen
01
Entsendung
Bei der Entsendung von Betreuungspersonal aus Polen nach Deutschland müssen bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.
02
Vertrag
Pflegebedürftige oder Angehörige schließen einen Dienstleistungsvertrag mit einem polnischen Entsendeunternehmen ab.
Dieses muss in Polen ordnungsgemäß registriert und lizenziert sein.
03 Versicherungen
Die Betreuungskraft muss in Polen weiterhin sozialversichert sein und eine A1-Bescheinigung besitzen, die ihre Sozialversicherung im Heimatland nachweist.
04
Arbeitszeit
Der Vertrag zwischen dem deutschen Haushalt und dem polnischen Unternehmen regelt die Arbeitsbedingungen und die Pflichten der Betreuungskraft.
Die Betreuungskraft darf nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, um die EU-Arbeitszeitrichtlinien einzuhalten.
Der Begriff der 24h-Betreuung steht vielmehr sinnbildlich für den Umfang der Betreuung und die Rufbereitschaft.
05
Unterkunft
Eine 24-Stunden-Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer, um sich zurückzuziehen und Privatsphäre zu haben.
06
Im Gesetz steht...
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG):
Das Arbeitnehmerentsendegesetz von 1996 bildet die rechtliche Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung in Deutschland.
Es regelt die Entsendung von Angestellten aus einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen.
Dieses Gesetz ist ein wesentlicher Bestandteil der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU.